Die Mitgliederversammlung des SPD Ortsverein Frohburg und Umgebung hat sich am Mittwoch, den 09.09.2015, dafür ausgesprochen, beim anstehenden Gemeindezusammenschluss zwischen Frohburg und Kohren-Sahlis den Aufwand für mögliche Adressänderungen gering zu halten. „Wir schlagen den beiden Verwaltungen vor, die Postleitzahl 04655 für Kohren-Sahlis auch nach der Gemeindefusion beizubehalten. Etwaige Änderungen von Straßennamen in beiden bisherigen Städten würden dadurch entfallen. Das macht es für die Bürger/innen einfacher und mindert obendrein den bürokratischen Aufwand für die Verwaltungen“, so Christopher Schramm, Vorsitzender des Ortsvereins und Stadtrat von Kohren-Sahlis.
„Das dieses Vorgehen machbar ist, bestätigen uns Dokumente des Innenministeriums. Der Leitfaden des sächsischen Staatsministeriums des Inneren “Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen“ vom November 2013 beschreibt, dass laut § 5 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO ‚die Möglichkeit, innerhalb derselben Gemeinde – jedoch in verschiedenen Gemeindeteilen – gleichlautende Namen fortzuführen‘ besteht. Demnach könnten die Gemeinden selbst entscheiden, ob und welche Straßennamen sie im Zuge der Gememeindefusion ändern möchten“, so Schramm weiter.
„Was die Beibehaltung der Postleitzahl für Kohren-Sahlis betrifft, so hat sich unser SPD Ortsverein bei vergleichbaren Kommunen in Sachsen und Sachsen-Anhalt, die über mehrere Postleitzahlen verfügen, über den Sachverhalt erkundigt. Dabei wurde uns mehrfach von Seiten der Stadtverwaltungen mitgeteilt, dass es reibungslos funktioniere. Wir werden deshalb unsere Empfehlung an beide Rathäuser und Stadträte herantragen“, so Schramm abschließend.