Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Alle Bestrebungen, durch eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die Entwicklung der gesamten Region Leipzig zu unterstützen, sind zu begrüßen. Auch der Startschuss zur WRL wird ausdrücklich begrüßt.

Wie aber auch in der Debatte im Kreistag deutlich wurde, weist das nun in den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen und der Stadt Leipzig verabschiedete Konzept erhebliche Mängel auf.

Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die der ganzen Region nutzen soll, darf keinen Gesellschaftervertrag haben, der dazu führt, dass die Stadt Leipzig gemeinsam mit der IHK zu Leipzig, im Aufsichtsrat gegen die Interessen der beiden Landkreise beschließen kann.Der Vertrag hätte auch für den Aufsichtsrat eine Beschlussfassung mit ¾-Mehrheit vorsehen müssen. Nur so kann man bei allen Beteiligten das notwendige Vertrauen für die Zusammenarbeit aufbauen. Diese Forderung, auch der SPD-Grünen Kreistagsfraktion, wurden leider weder vom Landrat noch von den Mehrheitsfraktionen durchgesetzt. Dabei hätte auch bei einer Dreiviertelmehrheit kein Beschluss gegen den Mehrheitsgesellschafter Stadt Leipzig gefasst werden können.
Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die der ganzen Region nutzen soll, braucht klare Zielvorgaben. Schwerpunktaufgaben sollen, nach dem Konzept, das Standortmarketing und die Deckung des Fachkräftebedarfs sein.Hier bedarf es klarer Kriterien an Hand derer die Tätigkeit der Gesellschaft zu messen ist. Diese klaren und transparenten Zielvorgaben müssen sowohl bezüglich der Stadt Leipzig, als auch der Landkreise spezifiziert werden.Wie viele Ansiedlungen können in welchem Zeitraum je Gebietskörperschaft realisiert werden? Die Gesellschafter sind aufgefordert hierzu klare Zieldefinitionen zu erstellen.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft soll die Deckung des Bedarfs an Fachkräften sicherstellen. Derzeit gibt es aber noch keine Analyse dazu, welche Fachkräfte in welchen Bereichen kurz-, mittel- oder langfristig fehlen. Wenn die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der gesamten Region nutzen soll, bedarf es neben der Analyse auch eines klaren Konzeptes, wie die überregionale Akquise von Fachkräften mit der Nutzung des in der Region vorhandenen Arbeitskräftepotentials verknüpft werden soll.In der Folge müssen auch hier jeweils spezifische Zielvorgaben für die Gesellschaft entwickelt werden.Die Gesellschafter sind aufgefordert kurzfristig eine solche Analyse erstellen zu lassen, diese öffentlich zu machen und ein entsprechendes Konzept zur Verknüpfung mit dem lokalen Arbeitsmarkt entwickeln zu lassen.

Die Mitglieder, die der Landkreis in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsendet, werden gefordert sein, dafür zu sorgen, dass auch die Interessen der Region in ausreichendem Maße in der Arbeit der Gesellschaft berücksichtigt werden.