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Aktuelles | 21.02.2024

Die Initiative “5 Tage Bildungszeit in Sachsen” fordert einen gesetzlich geregelten ­Anspruch auf ­Bildungszeit, u. a. für berufliche, ­kulturelle, politische oder soziale Bildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Sachsen. Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit erhalten, fünf Arbeitstage für individuelle Fortbildung zu nutzen. Wir möchten eine breite Mehrheit für ein Bildungsfreistellungsgesetz mobilisieren und werden zahlreiche Aktionen durchführen um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Sie möchten unterzeichnen? Das können Sie im Wahlkreisbüro von Franziska Mascheck:
Adresse: Reichsstr. 14, 04552 Borna
Telefon: 03433 224 93 96
Termin nach Vereinbarung

Die Bundesrepublik Deutschland hat ein internationales Übereinkommen, welches die Freistellung von abhängig Beschäftigten für Bildungszwecke vereinbart, bereits im Jahre 1974 ratifiziert. Seither haben 14 Bundesländer ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet. Sachsen und Bayern fehlen noch. In den Gesetzen werden Details zu Anspruch, Dauer, Art der Bildung, zugelassene Veranstaltungen, Antragsfristen usw. rechtsverbindlich geregelt. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Weitere Informationen unter: https://www.zeit-fuer-sachsen.de/